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Änderungen bei der Wohnbauförderung

Salzburger, die eine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen wollen, müssen seit 1. April 2010 einige Änderungen beachten. Denn seither ist die Durchführungsverordnung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz in Kraft, die etliche Neuerungen beinhaltet.

Kombination mit Solaranlage fast immer Pflicht

Für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung sind innovative klimarelevante Systeme Voraussetzung. Dazu zählen Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest vier in Kombination mit Solaranlagen, Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder aus sonstiger Abwärme, die sonst ungenutzt bliebe bzw. Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 Prozent.

Erdgas-Brennwertanlagen werden in Kombination mit thermischen Solaranlagen gefördert, wenn keine Möglichkeit für einen Fernwärmeanschluss vorhanden ist oder der Einsatz biogener Brennstoffe aus Gründen der Luftreinhaltung, mangels Zuliefer- oder Lagermöglichkeit unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Andere Heiztechnologien werden gefördert, wenn diese zu geringeren Treibhausgasemissionen als die anderen genannten führen.

Bei Gas-Brennwertgeräten und Wärmepumpen-Heizungen besteht keine Pflicht zur Kombination mit einer Solaranlage, wenn
- die Lage des Gebäudes die Errichtung der Solaranlage technisch unmöglich macht oder der Betrieb wirtschaftlich nicht zumutbar ist, etwa wegen der Schattenlage des Hauses und
- das Gebäude einen verschärften Wärmeschutzstandard hat.

Zusammenfassung Solarförderung (.pdf, 10 KB)

Keine Förderung für Öl-Brennwertgeräte

Öl-Brennwertgeräte werden in der Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz nicht mehr angeführt, d.h. sie sind nicht mehr förderfähig. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung.

Noch bessere Wärmedämmung nötig

Zudem wurden die für die Wohnbauförderung erforderlichen Dämmwerte verschärft. Bei Förderungen bis 31. Dezember 2011 gilt für Wohnhäuser ein LEK-Wert von unter 22, bei Förderungen ab 1. Jänner 2012 von unter 20 bzw. unter 18 für Mehrfamilien-Wohnhäuser.

Darlehen für Sanierungen

Besitzer von Häusern und Wohnungen, die drei Maßnahmen umsetzen und beispielsweise Fenster, Fassade und Heizanlage sanieren, werden mit Null-Prozent-Darlehen gefördert.